Der GKV-Spitzenverband kann ab dem 01.01.2018 jährlich eine Stichprobenziehung von 5% aller Hebammen aus der Hebammen-Vertragspartnerliste vornehmen. Dies gilt sowohl für Hebammen mit als auch für Hebammen  ohne Geburtshilfe.
Kann eine Hebamme dann die geforderten Nachweise nicht erbringen, drohen ihr im Extremfall finanzielle Sanktionen oder sogar der befristete oder unbefristete Ausschluss aus dem Vertrag.

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