Ein eingeführtes Qualitätsmanagementsystem ist eine Voraussetzung, um Leistungen über die Kassen abzurechnen. Wer kein QM machen möchte, wird künftig seine Leistungen den betreuten Frauen privat in Rechnung stellen müssen.
Der GKV-Spitzenverband kann frühestens ab dem 01.01.2018 jährlich aus der Hebammen-Vertragspartnerliste eine Stichprobenziehung in Höhe von höchstens 5% aller Hebammen mit und ohne Geburtshilfe vornehmen. Dabei darf jede Hebamme maximal alle 5 Jahre geprüft werden. Kann eine Hebamme dann die geforderten Nachweise nicht erbringen, drohen ihr im Extremfall finanzielle Sanktionen oder sogar der befristete oder unbefristete Ausschluss aus dem Vertrag.