Wer Leistungen mit den Kassen abrechnen will, ist verpflichtet, ein anerkanntes System des Qualitätsmanagements einzuführen. Anerkannte Qualitätsmanagementsysteme sind beispielsweise DIN EN ISO 9001 oder DIN EN 15224. Die Mindestanforderungen des Systems sind in Anhang 3a der Anlage 3 zum Rahmenvertrag geregelt.