Wenn Sie in der Klinik tätig sind, gilt das dort eingeführte Qualitätsmanagementsystem. Lassen Sie sich in diesem Fall bescheinigen, dass das Haus ein QM-System hat und der Kreissaal und Ihre Arbeit als Hebamme in der Klinik darin abgebildet ist.
Für alle darüber hinaus gehenden freiberuflichen Tätigkeiten außerhalb der Klinik benötigen Sie ein eigenes QM, wenn Sie Ihre Leistungen mit einer Krankenkasse abrechnen wollen. Dabei spielt es keine Rolle in welchem Umfang sie freiberuflich tätig ist.

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