Wer kann gefördert werden?

Bestehende Praxen und Unternehmen, die:

  • Nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen
  • Einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro haben.

Geförderte Beratungsinhalte:

  • wirtschaftliche Fragen
  • finanzielle Fragen
  • personelle Fragen
  • organisatorische Fragen
  • Mitarbeiterführung
  • Fachkräftegewinnung/-sicherung
  • Einführung oder Anpassung QM
  • Technologie und Innovation
  • Kooperationen
  • Arbeitsschutz
  • Unternehmensübergabe
  • Umweltschutz
  • Vereinbarkeit Familie/Beruf

Förderanteil:

Der Zuschuss zum Beratungshonorar beträgt max. 50% (75% in den neuen Bundesländern). Pro Projekt beträgt der maximale Zuschuss EUR 1.500.