Förderprogramm der BAFA
Wer kann gefördert werden?
Bestehende Praxen und Unternehmen, die:
- Nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen
- Einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro haben.
Geförderte Beratungsinhalte:
- wirtschaftliche Fragen
- finanzielle Fragen
- personelle Fragen
- organisatorische Fragen
- Mitarbeiterführung
- Fachkräftegewinnung/-sicherung
- Einführung oder Anpassung QM
- Technologie und Innovation
- Kooperationen
- Arbeitsschutz
- Unternehmensübergabe
- Umweltschutz
- Vereinbarkeit Familie/Beruf
Förderanteil:
Der Zuschuss zum Beratungshonorar beträgt max. 50% (75% in den neuen Bundesländern). Pro Projekt beträgt der maximale Zuschuss EUR 1.500.